Kompromiss beim Thema Amalgam-Verbot
Ein Verbot von Amalgam als Zahnfüllstoff ist auf verschiedenen institutionellen Ebenen seit Jahren in der Diskussion. Ende des vergangenen Jahres haben sich nun das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission auf einen Kompromiss bei der neuen EU-Quecksilberverordnung verständigt. Mit dieser Regelung hat man sich Zeit verschafft: bis zum Jahr 2020 soll die Europäische Kommission die Nutzung von Amalgam noch einmal überprüfen. Mit dem jüngsten Kompromiss soll erreicht werden, dass die Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs weiterhin umgesetzt wird. Das für die EU angestrebte grundsätzliche Verbot von Amalgam bis Ende 2022 ist demnach zunächst verschoben worden.
Verwendung von Amalgam als Versorgungssicherheit
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten gefordert, dass Amalgam weiterhin als Zahnfüllstoff verwendet werden darf. Ihr Argument dafür ist die Sicherheit der zahnmedizinischen Versorgung. Dennoch wird es für einige Patientengruppen ein Benutzungsverbot für Amalgam geben. Dazu gehören Kinder bis zum Alter von fünfzehn Jahren, schwangere Frauen und stillende Mütter. Dieses Verbot greift ab Juli 2018. Außerdem müssen Zahnärzte, die Amalgam einsetzen, hochwertigste Amalgamabscheider in ihrer Praxis bereit stellen. Angestrebt ist dies bis 2019; ab dann darf das Amalgam dann nur noch in verkapselter Form eingesetzt werden.